Neue Wohnformen – Informationen für Niedersachsen

Länderheimgesetze:

  • Niedersächsisches Heimgesetz (NHeimG) vom 29. Juni 2011
    Inhalt:
    Gesetz gilt für Heime und andere Wohnformen (z.B. Betreutes Wohnen), jedoch nicht für Wohngemeinschaften. Neu ist die Anzeigepflicht von Trägern ambulanter Dienste gegenüber der jeweils zuständigen Heimaufsicht. Für Einrichtungen der Tagespflege bleiben Heimaufsichten weiter zuständig. Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner geregelt.
    Niedersachsen - Niedersächsiches Heimgesetz (NHeimG) Inkrafttreten: 06.07.2011
  • Merkblatt zu den Anforderungen an die Räume in Heimen, insbesondere die Wohn- und Gemeinschafts-, Therapie- und Wirtschaftsräume, sowie die Verkehrsflächen, die sanitären Anlagen und die technischen Einrichtungen
    Merkblatt Heimmindestbauverordnung Stand: 07/2011

Integration, Migration und Flüchtlinge

Landesbeauftragte für Migration und Teilhabe des Landes Niedersachsen

Das zentrale Anliegen der Landesbeauftragten für Migration und Teilhabe ist die Humanisierung der Flüchtlings- und Asylpolitik. Ziel ist die rechtliche, gesellschaftliche und kulturelle Teilhabe der in Niedersachsen lebenden Menschen mit Migrationshintergrund.