Neue Wohnformen – Informationen für Brandenburg

Beratungsstellen:

  • Pflegestützpunkte sind für alle Fragen rund um die Pflege die erste Anlauf- und Informationsstelle. Sie helfen allen, die durch Alter, Krankheit oder Behinderung zeitweise oder auf Dauer geschwächt sind. Derzeit gibt es in Brandenburg 19 Pflegestützpunkte.
  • Aufsicht für unterstützende Wohnformen

Die Aufsicht für unterstützende Wohnformen (ehemals Heimaufsicht) berät Einrichtungen und sonstige unterstützende Wohnformen für pflegebedürftige Menschen und für Menschen mit Behinderungen, deren Nutzerinnen und Nutzer sowie Angehörige und achtet auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen durch die Leistungsanbieter.

Länderheimgesetze:

  • Brandenburgisches Pflege- und Betreuungswohngesetz - BbgPBWoG vom 08. Juli 2009
    Inhalt:
    Insbesondere ambulante und kleinteilige Versorgungsangebote werden gefördert, Qualität in Betreuung und Pflege sollen sichergestellt werden unter Wahrung der Persönlichkeits- und Freiheitsrechte, neue Wohnformen werden berücksichtigt mit Entwicklungsmöglichkeiten, weitgehend flexible Handhabung (im Gegensatz zum bisherigen HeimG), Auskunfts- und Mitteilungspflichten, regelmäßige Prüfungen und Überwachung vor Ort (auch unter Mitwirkung von Bewohnern)
    Brandenburg - Brandenburgisches Pflege- und Betreuungswohngesetz (BbgPBWoG) Inkrafttreten: 01.01.2010
  • Verordnung über die Anforderungen an die Strukturqualität in Einrichtungen und ihnen gleichgestellten Wohnformen nach dem Brandenburgischen Pflege- und Betreuungswohngesetz (Strukturqualitätsverordnung- SQV)
    Brandenburg - Strukturqualitätsverordnung (SQV) Inkrafttreten: 01.07.2010