www.Neue-Wohnformen.de
Impressum
Kontakt
Pressecenter
Inhalte
Partner
Newsletter
Informationen
Beratung
Projekte
Betreutes Wohnen
Bücher
Dienstleistungen
Links
Veranstaltungen
Veröffentlichungen
Zeitungen / Zeitschriften
Interessante Beiträge
Zur Startseite
Vier Wege zum gemeinschaftlichen Wohnen

Eine Untersuchung des Forschungsinstituts empirica (Bonn, Berlin) im Auftrag der Landesbausparkassen zeigt, dass bei der Initiierung, Planung und Umsetzung gemeinschaftlicher Wohnprojekte vier Varianten in Frage kommen:

Das Bauherrenmodell
Dieses Modell trägt eine Initiativgruppe. Sie entwickelt zunächst konkrete Ziele für das Zusammenleben und sucht dann ein passendes Grundstück oder eine Immobilie und Partner für die Realisierung, z. B. einen Bauträger, einen Architekten und einen Finanzierer. Die Gruppe agiert als Bauherrin. Am häufigsten kooperieren Wohnungsunternehmen bzw. Investoren.

Vorteil: Interessenten haben einen großen Einfluss auf die Zusammensetzung der Gruppe.

Das Bauträgermodell
In diesem Fall sucht sich die Initiativgruppe einen Bauträger als Bauherren oder ein Bauträger (z. B. Wohnungsbaugesellschaften, Bauunternehmen, soziale Unternehmen u. ä.) bietet ein Wohnprojekt an. Die Bewohner können sowohl Eigentümer als auch Mieter sein.

Vorteil: Das Projekt kann von Anbeginn professionell abgewickelt werden.

Das Genossenschaftsmodell
Hier wird von der Initiativgruppe zunächst eine Genossenschaft gegründet. Sie tritt als Investor bzw. Bauherr auf. Die Mitglieder der Gruppe sind identisch mit den späteren Eigentümern bzw. Bewohnern.

Vorteil: Bei Genossenschaften spielt der Gedanke des Miteinanders eine zentrale Rolle.

Das Stiftungsmodell
Bei diesem (bisher noch nicht realisierten) Modell gründen Kommunen, Geldinstitute und andere lokale Akteure (Wohnungsunternehmen, Wohlfahrtsverbände u. ä.) eine kommunale Wohnstiftung. Die Stiftung organisiert den Bau und die Vermietung des Wohnprojekts.

Vorteil: Eine neutrale Organisation ist Mittler zwischen Gruppeninteressen, einem Pool an Experten (z. B. Rechtsanwälte, Bauträger, etc.) und der öffentlichen Hand.

Quelle:  LBS

< zurück