www.Neue-Wohnformen.de
Impressum
Kontakt
Pressecenter
Inhalte
Partner
Newsletter
Informationen
Beratung
Projekte
Betreutes Wohnen
Bücher
Dienstleistungen
Links
Veranstaltungen
Veröffentlichungen
Zeitungen / Zeitschriften
Interessante Beiträge
Zur Startseite
Senioren-WG: Rechtlich alles klar?

Die richtige Immobilie
Um eine Senioren-WG zu realisieren, ist die richtige Wohnung oder ein Haus Voraussetzung. Wenn die Senioren-WG einen Makler mit der Suche beauftragt, stellt sich hier bereits die Frage: Wer ist Auftraggeber des Maklers? Erteilt nur ein Mitglied der Senioren-WG den Maklerauftrag, kann dies leicht dazu führen, dass auch nur einer der Senioren rechtlich für alle Forderungen des Maklers haftet. Bereits zu diesem Zeitpunkt sollte also geklärt werde, welche Rechtsform die künftige Senioren-WG haben soll. Beim Abschluss des Maklervertrages ist darauf zu achten, dass nur im Falle der erfolgreichen Vermittlung eines Objektes eine Provision zu zahlen ist. Hier sind klare vertragliche Regelungen und keine unübersichtlichen kleingedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gefordert.
Wenn ein passendes Objekt gefunden wurde, wird in den meisten Fällen die Senioren-WG als Ganzes als Mieter oder Erwerber auftreten. Dann sind die Rechtsbeziehungen zwischen dem Vermieter/Veräußerer und der WG zu klären und vertraglich festzuhalten. Daneben muss die WG untereinander alle wichtigen Fragen besprechen.
Dazu gehört beispielsweise, wie im Falles des Auszuges eines Mitgliedes zu verfahren ist oder wie Änderungen an der baulichen Substanz beschlossen und umgesetzt werden. Die leidvollen Erfahrungen mancher WG sprechen dafür, die Einzelheiten vorab zu klären und vertraglich zu fixieren.

Quelle:  recht-freundlich.de

< zurück