Die nachfolgende Übersicht gibt kurze Hinweise zu einigen ausgesuchten Rechtsformen unter unkonventionellen Gesichtspunkten, kann aber die Rechtsberatung nicht ersetzen. Die Gesichtspunkte, unter welchen die Übersicht erstellt ist, sollen die inneren sozialen Grundgesten der jeweiligen Rechtsform deutlich machen. Dabei sind nur die gesetzlich vorgesehenen Regelungen dargestellt. Das Recht ist jedoch in weiten Bereichen abweichend von diesen gestaltbar.
Wichtig:
Besprechen Sie diese Gestaltungsmöglichkeiten mit einem „Experten“ (z.B. einem Rechtsanwalt oder Notar), auch wenn Sie etwas „stört“ (z.B. das Abstimmungsprinzip).
Folgende Methode hat sich bei der Rechtsformwahl als sinnvoll erwiesen:
Formulieren Sie zunächst die Satzung oder den Gesellschaftsvertrag weitestgehend selbst (auch wenn rechtlich unscharfe oder sogar falsche Begriffe verwendet werden). Dies kann z. B. unter folgenden Fragestellungen erfolgen: - Was wollen wir gemeinsam tun?
- Wer soll dabei sein?
- Wie soll die Haftung sein, wo sollen Haftungsbegrenzungen greifen?
- Wie regeln wir untereinander Kompetenzen und Verantwortungen, Delegation und Rechenschaft?
- Welche Organe brauchen wir?
- Wie verteilen wir Gewinne und Verluste?
- Wie erfolgt der Eigenkapitaleinsatz?
- Wie kann man austreten, wann muss man ausscheiden?
- Was bekommt man bei Austritt, Ausscheiden oder bei der Auflösung der Gemeinschaft zurück? (Spekulationsverhinderung?)
- Was ist mit Erben?
- Wollen wir die ordentliche Gerichtsbarkeit oder ein selbst gewähltes Schiedsverfahren?
Mit den Antworten auf diese Fragen haben Sie Ihre Satzung oder Ihren Gesellschaftsvertrag inhaltlich weitestgehend selbst formuliert. Erst nach diesen Antworten sollten Sie zusammen mit einem „Experten“ die Rechtsform wählen und Satzung bzw. Vertrag rechtlich ausgestalten.
Gehen Sie die Satzung oder den Vertrag mindestens einmal jährlich durch und überprüfen Sie dabei, ob das tatsächliche Geschehen mit dem ursprünglich Gewollten übereinstimmt, welche Veränderungen oder Ergänzungen notwendig sind. |