Das Freiburger Memorandum weist auf das besondere bürgerschaftliche Engagement von Wohngrupppen hin
Gut fünf Jahre sind vergangen, als im Mai 2001 die erste Auftaktveranstaltung für das "Freiburger Modell - Wohngruppen für Menschen mit Demenz" stattfand. Damals war die Skepsis gegenüber Wohngemeinschaften noch groß. Jetzt hat sie sich gelegt und es ist eine konstruktive Bereitschaft ist entstanden, welche die derzeitige Altenhilfe heftig in Bewegung geraten ließ. Zwischenzeitlich bemühen sich Kostenträger und das Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg, die noch ungeklärten rechtlichen und finanziellen Fragen zu klären. Unter dem Motto: Das Heimrecht darf kein Hemmschuh innovativer Entwicklungen sein, wurden entsprechende Anträge an die Bundesregierung herangetragen.
Zukunftsthema: Sicherung der Pflege behinderter und hochbetagter Menschen Allerdings wurde die neue Heimrechtsnovelle bis zur Beendigung der Diskussion über die Umsetzung der Förderalismusreform zurückgestellt. Zur inhaltlichen Gestaltung der Heimrechtsnovelle hat im Februar 2006 eine in Freiburg tagende Arbeitsgruppe mit Fachleute aus ganz Deutschland das Freiburger Memorandum für Wohngruppen erstellt, das Feststellungen enthält, aus denen sich ein unmittelbarer politischer Handlungsbedarf erkennen lässt.
Die Sicherung der Pflege für behinderte und hochbetagte Menschen ist eines der wichtigsten Zukunftsthemen in unserer Gesellschaft. Die Familienstrukturen ändern sich und mit ihnen die Formen von Verantwortungsübernahme von Familien für ihre pflegebedürftigen Angehörigen. Pflege in Institutionen wird immer nur in einem begrenzten Umfang möglich sein. Insofern ist unsere Gesellschaft darauf verwiesen, in der Breite der Versorgungslandschaft neue Formen der Begleitung und Pflege pflegebedürftiger Menschen zu schaffen. Das Freiburger Memorandum stellt deshalb fest:
1. Wohngruppen gewinnen eine besondere (kulturelle) Qualität durch ihren Bezug zur Bürgerschaft und zum bürgerschaftlichen Engagement. Sie können initiiert werden von Einrichtungen und Diensten und ihren Trägern, von Angehörigen, von Bürgerinitiativen und Kommunen.
2. In Wohngruppen wird Verantwortung geteilt; eine neutrale Moderation und ihre Verfügbarkeit in schwierigen Entscheidungssituationen ist sichergestellt. In Wohngruppen gelten die Sichtweisen von Professionellen, Angehörigen, und bürgerschaftlichen Engagierten im Prinzip als gleichberechtigt
3. Wohngruppen zeichnen sich durch prinzipielle Offenheit und das Bemühen um die Integration einer Vielzahl von Lebens- und Arbeitsformen aus. Prinzipiell sind gemeinwesenorientierte Wohngruppen grundsätzlich offen für alle Gruppen von Pflegebedürftigen. Sie beschränken sich nicht auf eine Gruppe, etwa Menschen mit Demenz, auch wenn diese Gruppe besonders im Blick ist.
4. Wohngruppen verwirklichen zentrale Werte wie Autonomie, soziale Teilhabe, Selbstbestimmung und Selbstständigkeit, Schutz der Integrität sowie Wertschätzung und Würde. Jeder dieser Werte ist unverzichtbar; nicht alle sind quantifizierbar. Wohngruppen in geteilter Verantwortung bekennen sich zu ihrem Wertebezug. Sie sind nicht deshalb gut, weil sie besonders günstig sind oder besonders klein, sondern weil in ihnen von allen Beteiligten der Versuch unternommen wird, zentrale Werte zu verwirklichen.
5. Wohngruppen sichern die fachliche Qualität im Wesentlichen durch Kooperation. Wohngruppen müssen mit einer anderen Personalausstattung arbeiten wie Heime und erfordern eine deutlich höheren persönlich Betreuungsintensität. Sie können Fachlichkeit in der Pflege nicht durch stete Präsenz sichern, sondern sind darauf angewiesen, dass die Pflege durch professionelle Hilfe gesichert wird. Die medizinische Versorgungsqualität hängt von einer guten Kooperation mit Ärzten, die Qualität der sozialen Teilhabe von der Mitwirkung Freiwilliger und bürgerschaftlich Engagierter ab.
6. Wohngruppen begegnen regelmäßig Hindernissen im geltenden Sozialleistungsrecht und provozieren neue Leistungsformen, wie etwa persönliche Budgets. Hier ist eine Anpassung des Sozialhilfegesetzes in mehreren Artikeln erforderlich.
7. Wohngruppen verlangen nach einer konzeptionellen Weiterentwicklung rechtlicher Steuerung, insbesondere des Heimrechtes hin zu einem Recht für Einrichtungen und Dienste.
Prof. Dr. Franz-Josef Große-Ruyken
Ein Artikel der Seniorenzeitung Baden-Württemberg
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