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Ihr Recht: "WG" gilt als eigener Haushalt

Lebt eine 75-jährige mit weiteren Senioren/Seniorinnen in einer Wohngemeinschaft (WG), gilt dies als eigener Haushalt. Die Krankenkasse muss nach einem Schlaganfall lt. Landessozialgericht Berlin die Kosten für die häusliche Pflege übernehmen. (Az. 9 KR 759/01)

Quelle: Apotheken Umschau

Buchtipp:  "Nach einem Schlaganfall zu Hause leben"

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