Die GmbH ist von ihrem Wesen her eher dem Handelsrecht zuzuordnen. Insofern bietet sie sich für Wohnprojekte nur an, sofern  | ein deutlicher Anteil an „Vermietungen“ besteht
|  | eine starke Handlungsfähigkeit der Geschäftsführung gewünscht ist. |
Das Stimmrecht richtet sich nach dem Gesellschaftsanteil und lässt sich kaum einschränken.
Stammkapital von 25.0000 Euro ist notwendig Eine Auflösung der Gesellschaft und Realisierung von Mehrerlösen ist möglich.
Die ideellen Ziele des Vorhabens sind am ehesten über die Auswahl/Einbindung der Gesellschafter zu sichern, insbesondere wenn es sich (überwiegend) um gemeinnützige Träger handelt. Die Gemeinnützigkeit kann für jede Kapitalgesellschaft beantragt werden, so dass hier eine gGmbH entsteht!
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