www.Neue-Wohnformen.de
Impressum
Kontakt
Pressecenter
Inhalte
Partner
Newsletter
Informationen
Finanzierung
Rechtsformen
Wohnformen
Mehrgenerationenhäuser
Wohnungsanpassung
Beratung
Projekte
Betreutes Wohnen
Bücher
Dienstleistungen
Links
Veranstaltungen
Veröffentlichungen
Zeitungen / Zeitschriften
Zur Startseite
> Begriffserläuterungen
Wohngruppe

Es ist zu unterscheiden zwischen Gemeinschaften, bei denen jede/r der Bewohner/innen über eine

eigenständige Wohnung verfügt und mit anderen in räumlicher Nähe (z.B. in einem gemeinsamen Haus) lebt und solchen, die über einen persönlichen Wohnbereich, jedoch nicht über eine eigene abgeschlossene Wohnung verfügen. Eine gemeinsame Wohnung teilen sich i.d.R. ältere, körperlich oder psychisch stark beeinträchtigte Menschen. Ziel ist eine möglichst selbstständige Lebensführung, die durch professionelle Betreuungs- und Pflegepersonen gezielt gefördert wird. Die Bewohner/innen erhalten ambulante Dienstleistungen.

Quelle: Neues Wohnen fürs Alter – Was geht und wie es geht

Im Vordergrund neuerer Konzeptionen in der stationären Hilfe steht die Aufrechterhaltung normaler Lebens- und Wohnqualität, auch bei Pflegebedürftigkeit. Die Anforderung an die Architektur ist es, diese Bedürfnisse aufzugreifen und gleichzeitig funktionale Abläufe zu sichern.

Wohngruppenkonzepte, vielerorts als Hausgemeinschaften ausgerichtet, stehen im Zentrum dieser Entwicklung.

Gemeinsames Merkmal der Konzeptionen ist es, hauswirtschaftliche Tätigkeiten nahe am Bewohner zu organisieren, so dass sie erlebbar sind und wie selbstverständlich dem Tag Struktur geben.

Das Wohngruppenkonzept zeichnet sich durch eine bewohnernahe dezentrale hauswirtschaftliche Versorgung aus. Die traditionelle Aufgabenteilung zwischen Pflege und Hauswirtschaft bleibt bestehen. Aufgrund der dezentralen hauswirtschaftlichen Versorgung sind als bauliche Voraussetzungen Aufenthaltsraum und Küche in den Wohnbereichen erforderlich. Die Pflege ist hier nach Möglichkeit nach dem System der Bezugs- bzw. Bereichspflege organisiert.

Quelle: aku Unternehmensberatung, Bad Dürrheim

Wohngemeinschaft / Hausgemeinschaft / gemeinschaftliches Wohnen bzw. gemeinschaftliche Wohnprojekte

Hier handelt es sich um eine Wohnform, wo entweder nur ältere oder ältere und junge Menschen gemeinsam in einer Wohnung oder in einem Haus wohnen. Hierfür werden auch Begriffe wie gemeinschaftliches Wohnen oder gemeinschaftliche Wohnprojekte verwendet. Jeder Bewohner hat einen eigenen Wohnbereich, entweder ein Zimmer oder – meistens – eine abgeschlossene Wohnung, und es gibt einige Räume, die von den Bewohnern gemeinschaftlich genutzt werden. Häufig werden diese Wohnprojekte von privaten Personen/Gruppen in eigener Regie gegründet und geführt. Die Bewohner organisieren das Gemeinschaftsleben selbst oder sind zumindest an der Organisation beteiligt. Bei Bedarf werden i. d. R. ambulante Dienste wie im „normalen“ Wohnen in Anspruch genommen.

Quelle: KDA - Wohnkonzepte

Betreute Wohngemeinschaft / begleitete Wohngruppe / Pflegewohngruppe / Pflegewohnung

Hier lebt eine kleine Gruppe pflegebedürftiger bzw. hilfebedürftiger älterer Menschen in einer Wohnung oder in einem Haus zusammen, überwiegend in bestehenden Wohngebäuden. Jeder Bewohner hat einen eigenen Wohn-/ Schlafbereich. Das Alltagsleben findet weitgehend in einem oder mehreren Gemeinschaftsräumen und einer dazugehörigen Küche statt. Die Betreuung wird stundenweise oder rund um die Uhr durch Betreuungspersonal sichergestellt, das die Haushaltsführung und die Organisation des Gruppenlebens je nach Bedarf unterstützt oder übernimmt. Weitere individuelle Hilfe- und Pflegeleistungen werden durch ambulante Dienste

erbracht. Diese wohngruppenorientierte Betreuungsform wird i. d. R. im Rahmen der ambulanten Versorgung praktiziert und unterliegt nicht dem Heimrecht. Für diese Wohnform werden auch Begriffe wie Pflegewohngruppen, Pflegewohnungen oder begleitete Wohngruppen verwendet.

Quelle: KDA - Wohnkonzepte

 

Hausgemeinschaft

Auch hierbei handelt es sich um eine wohngruppenorientierte Betreuungsform. Sie wird als Alternative zum traditionellen Pflegeheim gesehen. Wird sie mehrheitlich im Rahmen der stationären Versorgung praktiziert unterliegt sie dem Heimrecht. Zur Sicherstellung der Nachtbetreuung können mehrere solcher kleinen Hausgemeinschaften auf einem Grundstück angeordnet werden.

Wie bei den betreuten Wohngemeinschaften steht der Wohnalltag in einem Gemeinschaftsraum mit Küche im Mittelpunkt. Pflegekräfte werden nach Bedarf zusätzlich eingesetzt. Es gibt auch Hausgemeinschaften mit Mieterstatus, die wie die betreuten Wohngemeinschaften im Rahmen der ambulanten Versorgung betrieben wird.

Quelle: Internet

 

Integriertes Wohnen

Hier leben verschiedene Bewohnergruppen meist in größeren Wohnkomplexen zusammen, die von speziellen Trägern initiiert und nicht von den Bewohnern selbst ins Leben gerufen werden. Sie haben zum Ziel, nachbarschaftliche Hilfen zwischen verschiedenen Generationen Mehrgenerationenwohnen) und Bewohnergruppen mit unterschiedlichen Bedarfslagen zu verbessern. Der Austausch gegenseitiger Unterstützungsmaßnahmen soll die jeweiligen gruppenspezifischen Handicaps erleichtern und Vereinsamungstendenzen entgegenwirken. Um das gemeinschaftliche Zusammenleben zu fördern, gibt es Begegnungsräume und teilweise eine Unterstützung durch Fachpersonal.

Quelle: KDA - Wohnkonzepte

Mehrgenerationen-Wohnen

Viele ältere Menschen wünschen sich in der Nähe ihrer Kinder und Enkelkinder bzw. in der Nähe junger Menschen zu leben, nicht jedoch in der gleichen Wohnung ("innere Nähe bei äußerer Distanz"). Beim sogenannten Mehrgenerationenwohnen handelt es sich um ein flexibles, den sich ändernden Wohnbedürfnissen entsprechendes Wohnungsangebot, das ein Zusammenleben mehrerer Generationen in unterschiedlicher Weise ermöglicht.

Quelle: Internet

Betreutes Wohnen / Service-Wohnen / Unterstütztes Wohnen

Hier werden in sehr unterschiedlicher Form altersgerechte Wohnangebote und Betreuungsleistungen miteinander gekoppelt. Im Idealfall mietet der Bewohner eine zentral gelegene barrierefreie und altengerechte Wohnung, meist in einer speziellen Wohnanlage. Darüber hinaus muss er ein Paket von Grundleistungen des Betreuungsservices abnehmen, für die monatlich eine sog. Betreuungspauschale zu entrichten ist. Diese Grundbetreuung umfasst i. d. R. Beratungs- und Informationsleistungen sowie die Notrufsicherung. Zusätzlich werden Wahlleistungen – wie Mahlzeiten, Reinigungs- und Pflegeleistungen – angeboten, die bei Bedarf in Anspruch genommen werden können und zusätzlich bezahlt werden müssen. Die Bewohner schließen einen Miet- und Betreuungsvertrag. Für diese Wohnform, die i. d. R. nicht den heimrechtlichen Bestimmungen unterliegt, werden auch Begriffe wie Service-Wohnen oder unterstütztes Wohnen verwendet.

Quelle: KDA - Wohnkonzepte

 

Wohnstift / Seniorenresidenz

Auch bei diesem Wohnkonzept geht es um die Kopplung von Wohn- und Betreuungsangeboten. Die Bewohner haben auch hier eine eigene abgeschlossene Wohnung in einer Wohnanlage. Im Unterschied zum Betreuten Wohnen sind die Bewohner jedoch verpflichtet, nicht nur Betreuungsleistungen, sondern weitere Dienstleistungen – wie z. B. die Versorgung mit Mahlzeiten oder Reinigung der Wohnung – abzunehmen. Die vertraglichen Vereinbarungen sowie die Betreuung und Pflege sind so geregelt wie in einem Alten- und Pflegeheim und unterliegen dem Heimgesetz. Es werden jedoch eine Vielzahl von zusätzlichen Leistungen angeboten. Insgesamt ist dies ein Alterswohnsitz für gehobene Ansprüche. Auch Seniorenresidenzen arbeiten nach diesem Konzept.

Quelle: KDA - Wohnkonzepte

Baugemeinschaften

Gleichgesinnte finden sich zusammen, um ein gemeinsames Konzept für ihre Wohnform zu entwickeln, ihre Qualitätsstandards festzulegen und das Bauprojekt zu realisieren. Diese Projekte werden nicht von Trägern angeboten – man muss sie selbst machen. Das wiederum erfordert viel persönlichen Einsatz, Durchhaltevermögen und Toleranz. Es müssen die rechtlichen, finanziellen und steuerlichen Aspekte geklärt werden.

Betreutes Wohnen zuhause / Wohnen plus / Wohnen im Bestand

Hier kann man in seiner angestammten Wohnung verbleiben und schließt mit einem Dienstleister – meist einem ambulanten Dienst, einer Sozialstation oder einem Betreuungsverein – einen Betreuungsvertrag. Der Betreuungsvertrag umfasst neben allgemeinen Informations- und Beratungsleistungen vor allem einen regelmäßigen Hausbesuch, um weitere Hilfebedarfe besser einschätzen und rechtzeitig entsprechende Hilfemaßnahmen einleiten zu können. Für dieses Wohnkonzept werden auch Begriffe wie Wohnen plus oder Betreutes Wohnen im Bestand verwendet.

Quelle: KDA - Wohnkonzepte

 

Siedlungsgemeinschaften

Hier werden Gemeinschafts- und Hilfeangebote für die Bewohner einer bestehenden Siedlung organisiert. Ausgehend von der Erfahrung, dass ganze Siedlungen altern und zunehmend mit Problemen älterer Menschen konfrontiert sind, werden in bestehenden Siedlungen z. T. von Wohnungsbaugesellschaften oder Selbsthilfe-Initiativgruppen Unterstützungsleistungen für ältere Menschen angeboten und ein Netz von Gemeinschaftsaktivitäten unter allen Bewohnern organisiert. Im Mittelpunkt steht die Förderung des generationsübergreifenden Zusammenlebens und der Nachbarschaftshilfe.

Quelle: KDA - Wohnkonzepte

 

Altendorf

Hier werden auf einem separaten Areal altersgerechte Wohnmöglichkeiten nur für ältere Menschen geschaffen. Auch das Wohnumfeld ist primär auf die Bedürfnisse älterer Menschen ausgerichtet. Ein auf die Bedarfslagen der Senioren abgestimmtes Betreuungs- und Freizeitangebot ist im Wohnbereich verfügbar, so dass kein weiterer Ortswechsel, auch bei Hilfe- und Pflegebedürftigkeit, mehr erforderlich ist. Nach diesem Prinzip arbeiten auch die amerikanischen „sun cities“ bzw. „sunbelts“.

Hier leben ältere Mensch ganz unter sich und gehen ihren Freizeitbeschäftigungen und ehrenamtlichen Tätigkeiten nach. Diese Rentnerstädte in Amerika werden eher von rüstigen und aktiven Älteren dominiert, während das gebrechliche Alter weitgehend verdrängt und ausgegrenzt wird.

Quelle: KDA - Wohnkonzepte